Zusammenfassung des Urteils 4U 12 1: Obergericht
Ein französischer Juwelier namens I.________ hat eine Firma gegründet, um Gelder auf einem Bankkonto in der Schweiz zu verstecken. Nachdem die Gelder auf ein anderes Konto transferiert wurden, beschuldigt er die Bank H.________ SA und ihre Mitarbeiter, die Identität des wirtschaftlich Berechtigten nicht ordnungsgemäss überprüft zu haben. Der Richter entscheidet, dass die Bankangestellten keine Pflichtverletzung begangen haben und weist den Fall ab. Die Gerichtskosten in Höhe von 660 CHF werden dem Juwelier auferlegt.
Kanton: | LU |
Fallnummer: | 4U 12 1 |
Instanz: | Obergericht |
Abteilung: | 4. Abteilung |
Datum: | 11.05.2012 |
Rechtskraft: | Diese Entscheidung ist rechtskräftig. |
Leitsatz/Stichwort: | Art. 276 i.V.m. 277 Abs. 2 ZGB. Die Unterhaltspflicht der Eltern gegenüber mündigen Kindern in Erstausbildung umfasst auch die Prozesskosten, wenn das Einkommen des pflichtigen Elternteils nach Ausrichtung der Unterhaltsleistung den Notbedarf um 20% übersteigt. |
Schlagwörter : | Eltern; Unterhalt; Rechtspflege; Unterhaltsleistung; Unterhaltspflicht; Kindern; Erstausbildung; Prozesskosten; Einkommen; Ausrichtung; Notbedarf; Unterstützungspflicht; Bundesgericht; Elternteil; Elternteils; Berufungsverfahren; Privatklägerin; Zivilpunkt; UR-Gesuch; Aspekt; Erwägungen:; Anspruch; Pflicht; Gewährung; Zivilprozessordnung; Kantons; Luzern; Praxisübersicht |
Rechtsnorm: | Art. 276 ZGB ;Art. 277 ZGB ; |
Referenz BGE: | 118 II 97; 127 I 202; |
Kommentar: | - |
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